Unfall- und Schadensgutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden
Als Schadensgutachten bezeichnet man Beweissicherungsgutachten verunfallter Fahrzeuge zur Feststellung des Schadenumfanges und der Schadenhöhe. Neben einem Nachweis über die unfallbedingten Reparaturkosten liefert ein solches Gutachten auch Angaben über den Wiederbeschaffungswert vor dem Unfall, über die Reparaturdauer, über die Dauer der ggf. notwendigen Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges, die Wertminderung sowie über den Wert des beschädigten Fahrzeuges.
Ein Gutachten enthält immer alle wichtigen Kenndaten des Fahrzeuges, alle Wertangaben, eine detaillierte Schadenkalkulation sowie Fotos des beschädigten Objekts. |