Gutachten über beseitigte Mängel
Wird ein Fahrzeug durch einen Unfall schwer beschädigt oder die Betriebserlaubnis ist durch nicht zulässige Veränderungen am Fahrzeug erloschen, so ist ein Gutachten gem. § 17 StVZO erforderlich. Nach erfolgter Mängelbeseitigung ist dieses Gutachten eine Grundlage für die Wiederzulassung durch die Verwaltungsbehörden. |