Home | Dienstleistung | Über Uns | Kontakt | Impressum   27.05.2012  
Unfall- und Schadengutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden
Gutachten zur Mängelfeststellung
Gutachten über beseitigte Mängel
Gutachten zur Ermittlung der Schadenursache
Fahrzeugbewertung
Rekonstruktion und Beweissicherung von Unfallschäden

 

 

 

 

Gutachten über beseitigte Mängel

Wird ein Fahrzeug durch einen Unfall schwer beschädigt oder die Betriebserlaubnis ist durch nicht zulässige Veränderungen am Fahrzeug erloschen, so ist ein Gutachten gem. § 17 StVZO erforderlich. Nach erfolgter Mängelbeseitigung ist dieses Gutachten eine Grundlage für die Wiederzulassung durch die Verwaltungsbehörden.

 
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