Die Empfehlungen und Erklärungen unserer Sachverständigen sind stets unabhängig.
Unsere Sachverständigen sind befugt, soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist, Reparaturfreigaben zu erteilen.
Gesetzesbedingt dürfen wir keine Rechtsberatung durchführen. Gegebenenfalls ist es Sache unseres Auftraggebers, einen Rechtsanwalt zu benennen.
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